Hubert Burda fühlt sich „schleichend enteignet“ und verlangt (nicht als erster!) von der Politik ein „Leistungsschutzrecht“, dass die Verlage ermächtigt, einen Anteil der Werbeeinahmen von Google zu verlangen, die mittels der Suchergebnisse generiert werden.
Es ist dazu schon viel geschrieben worden, mir erscheint es vor allem absurd, das bloße Finden-Lassen der Artikel als gewerbliches Ausnutzen anzusehen: Google erbringt hier ja die Leistung, den Verlagen Leser zuzuführen und verlangt dafür nichts, sondern finanziert sich über Werbung. Weiter machen diese Artikel nur einen kleinen Teil der Suchergebnisse aus: jede Menge anderer Inhalte-Anbieter werden ebenfalls gefunden. Warum sollten nun Presseverlage Geld von Google bekommen, alle anderen jedoch nicht? (Und: wie einfach ist es doch, einen Verlag anzumelden!).
Weil man versagt hat…
Der Ruf nach dem Staat hat, wen wundert’s, das Motiv, die Geschäfte der Verlage zu sichern, die aus Printzeiten zweistellige Gewinne gewohnt sind. Nachdem viele Möglichkeiten versäumt wurden, selbst ein erfolgreiches Geschäftsmodell zu entwickeln, soll nun der Gesetzgeber dafür sorgen, dass der Rubel weiter rollt.
- Versäumt wurde zum Beispiel, rechtzeitig eigene Portale für die Kleinanzeigen (Mieten, Autos, Jobs, Flohmarkt..) zu erschaffen, doch dazu waren die Verlage zu verschlafen und überließen neuen Akteuren das Feld.
- Versäumt wurde aber vor allem, ein gemeinsames Mikropayment-System zu entwickeln, dass es erlauben würde, genau wie in der Welt der Druckerzeugnisse vom Leser Geld einzunehmen. Das Argument, im Netz wolle keiner zahlen, sticht nicht, solange niemand versucht hat, tatsächlich mit MIKRO-Beträgen (0,1 bis 2 Cent) zu experimentieren: Die FAZ bietet online Artikel für 2 Euro an – das Lesen desselben würde mich also teurer kommen als die ganze Printausgabe. Klar, dass man dann locker behaupten kann, keiner wolle zahlen!
Der Gesetzgeber soll nun also dafür sorgen, dass die Verlage eine Art „bedingungsloses Grundeinkommen“ für ihre Erzeugnisse einstreichen können: einfach nur irgend etwas ins Netz stellen, sobald einer drauf verlinkt, würden Gebühren fällig, ganz egal, ob jemand den Text liest oder nicht. Schon jetzt „erlauben“ manche Medien ja großzügig das Verlinken – ganz so, als hätten sie ein Recht darauf, es auch zu untersagen.
Haben sie nicht! Dass das auch so bleibt, ist angesichts des Vorhabens der CDU, das Thema in der nächsten Legislaturperiode anzugehen, nicht sicher. Es liegt an uns allen, ob sie damit durchkommen!
Mehr dazu:
- MEEDIA-Umfrage: Web-Chefredakteure: Mehr Geld von Google
- hubert burda will lieber nehmen als geben (wirres net);
- Hubert Burda und das Leistungsschutzrecht (Netzpolitik.org);
- Die vierte Gewalt ist jetzt im Netz (perlentaucher.de);
- Das Gejammer der Verleger: Das Ende eines Geschäftsmodells? (Eriks Blog)
- Herr Burda ist ein kunstsinniger Mann. (Don Alphonso/Faz.net)
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7 Kommentare zu „Leistungsschutzrecht: bedingungsloses Grundeinkommen für Verlage?“.